Das müssen Sie beim Kauf von Markenkleidung bei Ebay beachten

Wer bei eBay einkaufen möchte, sucht auch gerne nach Schnäppchen. Da gibt es Markenware günstig, Massenware billig und die eine oder andere Markenkleidung scheint auch vom Laster gefallen zu sein.

Da freut man sich schnell mal über eine günstige Variante an normalerweise teure Artikel heranzukommen.

Doch Vorsicht! Wenn man hier zuschlägt, kann es einem schnell passieren, dass aus dem vermeintlichen Schnäppchen eine Enttäuschung oder gar ein teurer Spaß wird. Denn die ersteigerte teure Markenkleidung entpuppt sich gerne mal als ein schlechtes und billiges Plagiat.

Aber wie kann das sein?

Ist man auf der Suche nach günstiger Markenkleidung oder Markenwaren, so verwendet man auch gerne mal einen falsch geschriebenen Namen, in der Hoffnung jemand habe sich versehentlich vertippt und der Artikel wird nicht so häufig aufgerufen und gefunden.

Durch diesen Tippfehler hätte man die Chance, diese Ware viel billiger als normalerweise zu ersteigern, da anscheinend niemand sonst den Artikel gefunden hat.

Genau hier setzten die Verkäufer der Plagiate ihren Hebel an:

Sie verwenden alle möglichen Namen, die ähnlich oder nahezu identisch dem Original sind und warten förmlich und sprichwörtlich wie die Spinne im Netz auf ihr Opfer.

Plagiate im Netz

Schnell wird aus einem iPod ein I-Pot, oder aus Adidas wird Addidas.

Und nicht nur, dass dies als Käufer schon ärgerlich genug ist, hat man ja bereits eine Menge Geld verloren, steht auch schon der nächste Hebel an: Möchte man dieses Produkt nun weiterverkaufen, und stellt es wieder bei eBay ein, so läuft man vollends ins Messer: Der Verkauf oder Wiederverkauf von Plagiaten ist nämlich verboten und schnell kommt eine Abmahnung ins Haus.

In dieser wird man dann aufgefordert, eine Summe von 1300,- Euro zu zahlen und muss eine Unterlassungserklärung unterschreiben.

Professionelle Hilfe fordern!

Nur mit professioneller Hilfe und rechtlichem Beistand kommt man hier wieder heraus, in dem man nachweislich privater Käufer und Verkäufer ist, der lediglich privat einen Originalartikel weiterverkaufen wollte.

Denn nur mithilfe dieser Klausel – trifft sie dann auch reell zu – kann man sich freisprechen. Denn als Privatmensch ist ein Weiterverkauf von Originalprodukten erlaubt, sofern es sich um Einzelstücke ohne Wiederholungen handelt.

Dann hat man nichts mehr zu fürchten.

Immer auf der Hut

In Zukunft sollte man die Anzeigen und Artikel genauer lesen und Markenware auf richtige Schreibweise überprüfen. Anzeigen mit mehreren Markennamen innerhalb einer Anzeige immer skeptisch gegenübertreten und im Zweifelsfalle meiden.

So hat man zumindest eine kleine Sicherheit nicht dem nächsten Plagiat Verkäufer ins Netz zu gehen.